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Mietvertrag mit Kaufoption

Samstag, 23. Februar 2008

Wenn Häuser vermietet werden, die längere Zeit leer standen und somit in größerem Stil renovierungsbedürftig sind, bietet es sich an einen Mietvertrag mit Kaufoption aufzusetzen. So kann der Mieter den Wert, den er in die Renovierung und den eventuell angestrebten Umbau, später mit aufnehmen, zum Wert des Hauses vor der Mietung. Als Verkäufer kann man dem Mieter so mehr Freiheit in der Gestaltung einräumen, wenn es zum Beispiel um Wanddurchbrüche geht. In dem Objekt, von dem ich gerade rede, könnte man die Küchenwand durchbrechen und an den Wohn- und Essraum anschließen. So würde ein angenehmer Mittelraum entstehen und das ganze Erdgeschoss heller werden. Solche Maßnahmen macht man allerdings nicht, wenn nur für ein, zwei Jahre gemietet wird.

Manche Mieter allerdings können oder wollen sich nicht direkt für einen Kauf entscheiden, aus privaten oder beruflichen Gründen. Ein Mietvertrag mit Kaufoption ist somit für beide Seiten eine gute Lösung, auch wenn man den Einzelfall genau durchrechnen muss.

Mieter haben mehr Freiheit in der Gestaltung und müssen nicht auf eine Standartrenovierung des Besitzers zurückgreifen, verlieren aber nicht das Geld, dass sie in die eigene Gestaltung investieren. Der Besitzer wird entweder sein Haus los, oder aber bekommt es später mit einem Wertgewinn, oder wenigstens nicht mit einem Werverlust durch Mietnutzung, zurück.